Vom Sozialstaat zum Strafstaat
Knastneubau in Ratingen
Seit Mai scheint es festzustehen: Die
“Ulmer-Höh”, die Justizvollzugsanstalt Düsseldorf-Derendorf
also, soll nur noch bis 2007 existieren und dann durch einen bis dahin
errichteten Knastneubau in Ratingen ersetzt werden. Das Besondere an
diesem Neubau besteht darin, dass er auch offiziell als Pilotprojekt
für eine Teilprivatisierung des Knastsystems gehandelt wird.
Nachvollzogen wird hier eine Entwicklung, wie sie in Ländern, in
denen die neoliberale Deregulierung der Arbeitsmärkte und
weitgehende Zerschlagung der sozialen Sicherungssysteme schon weiter
fortgeschritten ist, schon länger Praxis ist.
Bereits im Juni letzten Jahres hat es der nordrhein-westfälische
Justizminister Gerhards angekündigt, Ende April hat nun auch der
Strafrechtsausschuss des Landtages zugestimmt: Die
Justizvollzugsanstalt (JVA) Düsseldorf-Derendorf soll nur noch bis
2007 betrieben und dann durch einen Gefängnisneubau direkt hinter
der Düsseldorfer Stadtgrenze, in Ratingen, ersetzt werden. Als
Standort ist das Gelände einer ehemaligen Kaserne der britischen
Rheinarmee an der Oberhausener Straße bestimmt worden, welches
direkt an der A-44 liegt, aber dennoch, wie eine Enklave, nur über
Düsseldorf-Rath zu erreichen ist.
Vorgesehen ist eine Haftanstalt für 850 Insassen, als
“geschlossener Vollzug” für Kurzzeit-Häftlinge und
Untersuchungsgefangene. Neben den Häftlingen aus der
“Ulmer-Höh” in Düsseldorf, sollen auch die Gefangenen der
Zweiganstalten der JVA Duisburg-Hamborn in Duisburg und Oberhausen in
diesem Knastneubau eingekerkert werden.
Mit dem Abriss der JVA an der Ulmenstraße soll eine Anstalt
ersetzt werden, die wegen ihres verwinkelten Altbaues auch mit hohem
Personalbestand nur sehr schwer unter Kontrolle zu halten ist. Der
Stadt Düsseldorf hingegen fiele mit dem Abriss der
“Ulmer-Höh” wegen der angrenzenden, ebenfalls brachliegenden
Gelände des früheren Schlachthofes und der ehemaligen
Schlösser-Brauerei ein gigantisches Filetgrundstück in bester
City-Randlage zu.
Die Verlagerung der JVA Düsseldorf-Derendorf in einen Neubau mit
modernster Überwachungstechnologie ist aber vor allem in den seit
Mitte der 1990er Jahre und insbesondere seit der Jahrtausendwende
massiv vorangetriebenen Ausbau des Gefängniswesens einzuordnen,
der parallel zum Abbau der sozialen Sicherungssysteme betrieben wird
und gewissermaßen sein Gegenstück bildet. Es geht um die
Umsetzung einer Politik der Kriminalisierung des Elends als
unabdingbares Gegenstück einer Politik der Verpflichtung zu
unsicheren und unterbezahlten Arbeitsverhältnissen und einer
Neugestaltung der Sozialpolitik, die von restriktiven und strafenden
Konzepten bestimmt wird.
Der Ausbau des Vollzugssystems
Trotz sinkender Kriminalität steigt die
Jahresdurchschnittsbelegung in den Haftanstalten seit den 1990er Jahren
deutlich an, und auch die durchschnittlich verhangene Haftdauer nimmt
zu. Dabei erhöhte sich insbesondere der Anteil
rauschgiftsüchtiger Gefangener in Nordrhein-Westfalen auf 35 % und
der ausländischer Häftlinge auf 31 % drastisch. In
Nordrhein-Westfalen werden etwa “Zigeuner” rumänischer Herkunft
mehr als zwanzigmal häufiger zu Haftstrafen verurteilt als
deutsche Staatsangehörige. Die Rate für Marokkaner liegt
achtmal, die für Türken drei- bis viermal so hoch. Etwa zwei
Drittel der Gefangenen verfügen über keinen qualifizierten
Berufsabschluss.
Durch eine Vielzahl wissenschaftlicher Arbeiten ist mittlerweile
erwiesen, dass zwischen der Verschlechterung der Verhältnisse auf
dem Arbeitsmarkt und dem Anstieg der Häftlingszahlen ein enger
Zusammenhang besteht. Von den Gerichten werden Arbeitslosigkeit und
prekäre Arbeitsverhältnisse im Einzelfall streng beurteilt,
sodass sich auch bei gleichartigen Delikten eine wesentlich
stärkere Bereitschaft zur Verhängung von Haftstrafen
feststellen lässt. Auf dem Arbeitsmarkt ausgegrenzte Personen
werden also auch noch zu durchschnittlich höheren Haftstrafen
verurteilt. Fehlende oder mangelhafte berufliche Einbindung des
Gefangenen führt letztlich noch zu einer effektiven
Verlängerung der Haftzeit, da die Wahrscheinlichkeit einer
Strafaussetzung oder vorzeitigen Entlassung in solchen Fällen
deutlich verringert ist.
Dem drastischen Anwachsen der Haftpopulation wird in NRW seit Mitte der
1990er Jahre mit der Errichtung von Haftanstalten in Aachen (1995) und
Gelsenkirchen (1998) sowie dem Ausbau der Justizvollzugsanstalten in
Geldern, Rheinbach, Remscheid, Schwerte und Moers begegnet. Dort sollen
bis 2005/2006 insgesamt 600 zusätzliche Haftplätze entstanden
sein. Auf dem Gelände der JVA Willich-Anrath wird noch in diesem
Jahr nach einem Entwurf des Architekturbüros Léon Wohlhage
Wernik ein Neubau mit 190 Haftplätzen begonnen, der 2007
fertiggestellt sein soll. Hinzu kommen eine neue, 5,50 Meter hohe Mauer
mit einer inneren und äußeren Umfahrung sowie detektierte
Sicherheitszaunanlagen innerhalb der Anstalt. Solche elektronisch
gesicherten Zäune und modernste Sicherheitszentralen werden
parallel in allen nordrhein-westfälischen Haftanstalten errichtet,
um vor allem den Personaleinsatz effizienter zu gestalten und so die
Kosten des Vollzugssystems zu reduzieren. In Erprobung befindet sich
außerdem moderne Videosensorik, die bei der Überwachung von
besonders gefährdeten Fassadenbereichen zum Einsatz kommen soll.
Weitere Einsparungen sollen nun durch eine teilweise Privatisierung von
Planung, Errichtung und Betrieb der Justizvollzugsanstalten erzielt
werden, wobei der Knast in Ratingen auch offiziell als Pilotprojekt
gilt, bei dem “weitergehende Erfahrungen mit privaten Dienstleistern im
Strafvollzug” gesammelt werden sollen. Erkennbar wird hier also eine
Tendenz, auf die immer häufigere Verhängung von immer
längeren Haftstrafen mit einem beschleunigten und möglichst
kostensparenden Ausbau des Vollzugssystems zu reagieren. Wohin diese
Entwicklung in ihrer Konsequenz führt, ist am deutlichsten am
Beispiel der USA zu sehen, wo der sich hier abzeichnende Wandel vom
Sozialstaat zum Strafstaat bereits vollzogen ist.
Vom Sozialstaat zum Strafstaat
Die Inhaftierungsrate in den USA begann während der sechziger
Jahre um jährlich etwa 1 % zu sinken, um 1975 mit 380.000
Strafgefangenen ihren Tiefststand zu erreichen. Die Tendenz wurde dann
aber umgekehrt, und die Häftlingszahlen stiegen ab da wieder
deutlich an, so dass es zehn Jahre später bereits 740.000
Strafgefangene gab. Im Jahr 1995 waren es 1,5 Millionen und Ende 1998
schließlich 2 Millionen. Diese Verdreifachung der
Haftbevölkerung in einem Zeitraum von nur 15 Jahren ist ein
für demokratische Gesellschaften bislang einmaliger Vorgang, zumal
die Kriminalitätsrate in dieser Zeitspanne zunächst weltweit
konstant blieb und später sogar abnahm. Trotz des weiteren
Absinkens der Kriminalität befinden sich aktuell 740 von 100.000
Einwohnern der Vereinigten Staaten in Haftanstalten. Das sind zur Zeit
noch etwa achtmal mehr Gefangene als in Frankreich, Italien oder
Deutschland. Einschließlich der Verurteilten mit bedingter
Strafaussetzung und Bewährungsstrafen, stehen augenblicklich mehr
als 6,7 Millionen Amerikaner unter Aufsicht der Strafjustiz, also
unglaubliche 3,1 Prozent der gesamten erwachsenen Bevölkerung.
Etwa die Hälfte der Strafgefangenen sitzt wegen einfacher Delikte
wie Drogengebrauch, Diebstahl oder Störung der öffentlichen
Ordnung ein und stammt fast durchweg aus benachteiligten Fraktionen der
Arbeiterklasse und insbesondere aus farbigen Familien des
städtischen Subproletariats, die von den gleichzeitigen
Veränderungen im Bereich der Lohnarbeit und des sozialen Netzes
besonders betroffen sind. Zwei Drittel der Gefangenen stammen aus
Haushalten, deren Einkünfte weniger als die Hälfte der als
“Armutsschwelle” definierten Einkommen betragen.
Angesichts der Knappheit öffentlicher Mittel infolge starker
Steuersenkungen für Unternehmen und Besserverdienende wurden die
steigenden Ausgaben im Strafvollzugsbereich auf Kosten der Budgets
für soziale Dienstleistungen, Gesundheit und Bildungswesen
aufgebracht: In den achtziger Jahren wurde die Sozialunterstützung
um 41 % gekürzt, während die Ausgaben für den
Strafvollzug zugleich um 95 % erhöht wurden.
Durch die Strafvollzugsbehörden der USA wurden darüber hinaus
eine Reihe von Strategien zur Senkung der Kosten angegangen, die
zunächst in der drastischen Verringerung des Lebensstandards und
der Dienstleistungen wie Unterricht, Sport oder Freizeitunterhaltung
sowie der Aufwendungen für Resozialisierungsmaßnahmen der
Gefangenen bestehen. Zugleich soll der Einsatz modernster Technologien
die Produktivität des Wachpersonals erhöhen. Daneben wird
versucht, den Häftlingen und ihren Familien einen Teil der
Haftkosten aufzubürden und vor allem durch die großangelegte
Wiedereinführung unqualifizierter Arbeit in den Gefängnissen,
die Insassen als billige Sklavenarbeiter ihre Haft wenigstens zum Teil
mitfinanzieren zu lassen. Da man die Armen außerhalb der
Knäste über das Prinzip “workfare” zur Arbeit zwingt, ist es
nur logisch, die Haftanstalten in Fabriken hinter Gittern zu
verwandeln. Eine letzte Methode zur Verringerung der immensen Kosten,
die mit dem Übergang vom Sozialstaat zum Strafstaat verknüpft
sind, besteht darin, die Ideologie des Marktes über die
Privatisierung des Strafvollzuges auch auf die Justiz auszudehnen.
Bereits 1999 existierten insgesamt 163 private Haftanstalten in den
Vereinigten Staaten, und die Anfang der 1980er Jahre dort entstandene
Gefängnisindustrie ist heute für etwa zehn Prozent aller
Häftlinge in den USA zuständig. Diese Unternehmen sind
börsennotiert und mit jährlichen Wachstumsraten von 45 % die
Lieblinge der Wall Street. Die Aktien der mit dem Kapital von “Kentucky
Fried Chicken” gegründeten “Correction Corporation of America”
verzeichneten Anfang der Neunziger Jahre zeitweise um 1000 %
Wertzuwachs! Die new economy der USA besteht eben nicht nur aus dem
Internet und den Informationstechnologien, sondern nicht zuletzt auch
aus einer Straf- und Überwachungsindustrie. Schon 1993 wurden im
gesamten Strafvollzug der USA mehr als 600.000 Beschäftigte
gezählt, womit die Gefängnisindustrie knapp hinter dem
umsatzstärksten Weltunternehmen General Motors und dem
Supermarktriesen Wal-Mart zum drittgrößten Arbeitgeber des
Landes aufrückte.
Public Private Partnership
In Deutschland hat das Hessische Justizministerium bereits im Sommer
1999 eine aus Politikern, Wissenschaftlern und Juristen
zusammengesetzte Arbeitsgruppe “Modellprojekte zur Privatisierung im
Strafvollzug” beauftragt, die “rechtlichen und tatsächlichen
Rahmenbedingungen eines solchen Projektes zu überprüfen und
entsprechende Lösungsvorschläge zu unterbreiten.” Der im
Dezember 1999 vorgelegte Abschlussbericht kam zu dem Ergebnis, dass
zwar eine Privatisierung des Strafvollzuges als Ganzes gesetzlich nicht
möglich sei, jedoch privat errichtete Gefängnisbauten durch
den Staat gemietet oder gepachtet und private Wachleute ohne
Eingriffsbefugnisse gegenüber Gefangenen eingesetzt werden
könnten. Das hierbei entwickelte Modell wurde auf den Namen
“Public Private Partnership” getauft.
Durch das Hessische Justizministerium wurde daraufhin die erste von
Privaten geplante, gebaute und betriebene JVA für 500 Gefangene im
hessischen Hünfeld in Auftrag gegeben. Den Auftrag erhielt die in
Berlin-Neukölln ansässige Sodexho-Anstalts-Bewirtschaftungs
GmbH. Die international agierende Firma Sodexho war zeitweise
führend im US-amerikanischen Knastbusiness, hat aber, nachdem sie
wegen negativer Schlagzeilen in den USA unter Druck geraten war, ihre
Anteile an der “Correction Corporation of America” aufgegeben und
stattdessen Tochterfirmen in Großbritannien und Australien
übernommen. Die zur Sodexho-Gruppe gehörenden “United Kingdom
Detention Services” und “Australian Integrated Management Systems”
arbeiten eng mit den jeweiligen Regierungen in Fragen der Planung,
Finanzierung und Errichtung von Knästen zusammen und betreiben
bereits eine Reihe von Lagern und Haftanstalten. In Italien beliefert
Sodexho vier Abschiebeknäste mit Essen, in Spanien sind es
fünf und in den Niederlanden einundzwanzig. In Deutschland ist die
Tochterfirma Sodexho-Pass Marktführerin im Geschäft mit
Gutscheinen und Chipkarten für Asylbewerber.
Auch die geplante Justizvollzugsanstalt in Ratingen soll nun nach dem
Modell der “Public Private Partnership” errichtet und betrieben werden.
Die Planung, Finanzierung und Erstellung des Knastes soll an
Privatfirmen vergeben und der Einsatz von Vollzugsbeamten auf
“hoheitliche Aufgaben” beschränkt werden. Dem Gutachten eines
Beratungsunternehmens zufolge werden bei Erstellung des
Gefängnisneubaues, der Bauunterhaltung und dem
Gebäudemanagement etwa acht Prozent der sonst üblichen Kosten
eingespart. Neben den Einsparungen soll die Teilprivatisierung von
Knästen vor allem auch eine kurzfristige Realisierung solcher
Projekte ermöglichen.
Durch das Justizministerium NRW ist bereits Ende letzten Jahres das
Landesjustizvollzugsamt mit der Entwicklung eines Konzeptes für
den Einsatz privater Kräfte im Strafvollzug beauftragt worden. In
Ratingen sollen nun etwa 22 % der anfallenden Arbeiten an Unternehmen
vergeben werden. Private Kräfte sind vor allem für den
Einsatz in der Allgemeinen Verwaltung, der Arbeitsverwaltung, der
Logistik, Lagerverwaltung und Küche vorgesehen. Aber im
Justizministerium bestehen erklärtermaßen auch keine
Vorbehalte dagegen, dass private Wachleute in der Pförtnerloge
sitzen und Ausweise sichten oder Fahrzeugkontrollen vornehmen.
Der Arbeitseinsatz von Gefangenen soll hingegen weiter ausgebaut
werden, denn das Justizministerium NRW ist sich durchaus über
folgendes im Klaren: “Den Verpflegungssatz von 2,96 Euro pro Tag und
Häftling könnte wohl kein Privater unterbieten.”
Das Knastbusiness in Deutschland
In der Bundesrepublik wurde durch die “Waldeck Investorengruppe Wegner
& Kludt” bereits ein erstes privat finanziertes Gefängnis in
Mecklenburg-Vorpommern errichtet. Durch die Firma Rohloff GmbH wurden
1993 Abschiebeknäste in Wuppertal und Glasmoor errichtet und seit
1994 werden im Abschiebeknast Büren in NRW neben 68
Vollzugsbediensteten 80 private Wachleute der Firma “Kötter-Justiz
GmbH” eingesetzt. Der Einsatz privater
Kötter-Sicherheitskräfte in der JVA Essen wurde wegen
gehäufter Verfehlungen mittlerweile aber durch die
nordrhein-westfälische Landesregierung gestoppt.
Neben den bereits genannten Unternehmen versucht auch die Firma “Held
Consultants & Partner” aus Bergisch-Gladbach im sich abzeichnenden
Geschäft mit Privatknästen mitzumischen, allerdings hat sie
in Deutschland bislang lediglich Hausanlagen für Asylbewerber und
Obdachlose und noch keine Haftanstalten errichtet. Dafür kann das
Unternehmen aber auf eine Reihe von in den USA errichteten
Referenzbauten verweisen. Daneben hat nun seit Anfang dieses Jahres
auch der Mannheimer Baukonzern Bilfinger Berger bekannt gegeben, dass
ihre Tochterfirma “Baulderstone Hornibrook” westlich von Melbourne zwei
Haftanstalten planen, finanzieren, errichten und im Auftrag der
Regierung des Bundesstaates Victoria für die kommenden 25 Jahre
betreiben wird. Der Konzern erklärte weiter, er hoffe nun auch in
Deutschland ähnliche Aufträge an Land ziehen zu können.
Tatsächlich ist bereits beabsichtigt neben der JVA Ratingen auch
einen Knast in Großbeeren in Brandenburg in
Public-Private-Partnership zu errichten. Weiterhin ist bekannt
geworden, dass auch die Privatisierung des Abschiebeknastes
Berlin-Köpenick und eines geplanten Vollzugskrankenhauses in
Berlin beabsichtigt ist.
Fazit
Die Neuordnung der Arbeitsverhältnisse und sozialen
Sicherungssysteme wird durch eine Neuordnung des Strafwesens begleitet,
wobei die Haftanstalten als Einfassung und Überlaufbecken eines
neuen dequalifizierten Arbeitsmarktes dienen. Es geht darum, die
widerspenstigen Fraktionen der lohnabhängigen Klassen in unsichere
und unterbezahlte Arbeitsverhältnisse zu pressen, den Imperativ
der Arbeit als Bürgerpflicht zu unterstreichen und
schließlich überzählige Populationen, zeitweise oder
lebenslänglich hinter Gittern zwischen zu lagern.
Trotz der zunehmenden Ausweitung der Zwangsarbeit in den Haftanstalten
handelt es sich dabei aber noch keineswegs um eine profitable Form der
Ausbeutung. Das heißt aber nicht, dass die Masseninhaftierung
keine indirekte ökonomische Funktion hätte: Sie soll die
nicht fügsamen Teile des neuen Dienstleistungsproletariats
disziplinieren, indem sie den Preis für Strategien des Abwartens
oder Ausweichens in den informellen Sektor und die illegale
Ökonomie der Straße erhöht. Durch seinen
ausgeprägten Zwangscharakter trägt das Knastsystem, mehr als
alle Verwaltungsregelungen und Kürzungen im Sozialbereich, direkt
zur Regulierung der unteren Segmente des Arbeitsmarktes bei.
Eine weitere indirekte Auswirkung der Masseninhaftierung auf den
Arbeitsmarkt bildet die beschleunigte Entwicklung unterbezahlter
Arbeitsverhältnisse durch die vermehrte Freisetzung von
Arbeitskräften, die aufgrund ihres negativen Status als ehemalige
Strafgefangene fast nur noch zu niederen Arbeiten Zugang finden.
Neben diesen Disziplinierungs- und Zurichtungsaspekten führt die
Masseninhaftierung zu einem künstlichen Absinken der
Arbeitslosenquote, indem einerseits ein massiv anwachsendes Heer von
Strafgefangenen nicht mehr als “Arbeitssuchende” in der Statistik
erscheint und zugleich neue, meist unsichere und miserabel bezahlte
Arbeitsplätze in der Gefängnisindustrie geschaffen werden. So
wird davon ausgegangen, dass die US-amerikanische Arbeitslosenquote
allein durch den Strafvollzug während der 1990er Jahre um zwei
Prozentpunkte gesunken ist.
Ein sicherlich nicht zu unterschätzender Nebenaspekt besteht
darin, dass – um beim Beispiel der USA zu bleiben – hier 600.000
größtenteils unterbezahlt und unsicher beschäftigte
Arbeiter zwei Millionen andere Angehörige der lohnabhängigen
Klassen bewachen und disziplinieren. Ähnlich wie bei der
Riester-Rente, wo Lohnabhängige ja dazu gepresst werden sollen,
für ihre Alterssicherung Aktienkapital zu erwerben, wird hier
ebenfalls eine Entwicklung sichtbar, die versucht, die ausgebeuteten
Klassen zunehmend in das Ausbeutungssystem zu verstricken, um auch auf
diese Weise Widerspruch gegen diesen neoliberal globalisierten
Kapitalismus gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Unsere Agenda heißt Widerstand !