Erneut appelliert die Berliner Polizei an das Denunziantentum der BürgerInnen. Sie veröffentlichte Steckbriefe von angeblichen Straftätern der Unruhen vom 1.Mai 2002. Doch was die Polizei kann, kann die Antifa schon lange. Die Antifaschistische Aktion Berlin (AAB) stellte am 15. Oktober ihr Plakat " Die Antifa bittet um Mithilfe" der Presse vor. Auf dem Plakat waren Polizisten abgebildet, die beschuldigt werden, Straftaten begangen zu haben. Mehrere Zeitungen, Personen und Gruppen nahmen sich der Forderung der AAB nach Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte an und veröffentlichten das Plakat ihrerseits im Internet. Auch auf den Seiten des Antifa-KOK und des Düsseldorfer PDS-Abgeordneten Laubenburg konnte man das Plakat betrachten. Kurz darauf trat das LKA Berlin an die jeweiligen Provider heran und verlangte die Löschung des Plakates.
Schon kurz nach der Pressekonferenz der Antifaschistischen Aktion Berlin (AAB),
wo das inkriminierte Plakat vorgestellt wurde, tobte der Berliner Polizeipräsident
Dieter Glietsch (SPD). Ohne Prüfung der abgebildeten Vorgänge wusste
er schon wenige Stunden später, dass es "keinerlei Anhaltspunkte dafür"
gebe, dass die abgebildeten Beamten Straftaten begangen hätten. Während
nun einerseits die untergebenen Beamten unterwegs sind, um brav die Plakate
von den Wänden zu reißen, fingen Beamte des Landeskriminalamtes an,
dass www nach gespiegelten Seiten des Plakates zu durchforschen. Etliche Provider
wurden von der Kommissarin Rademacher im Namen des Polizeilichen Staatsschutzes
des LKA Berlin angeschrieben und aufgefordert " die Inhalte der genannten
URLs nach §11 TDG i.V.m. §8 TDG zu prüfen und weisen darauf hin,
dass es sich nach derzeitiger rechtlicher Würdigung der Staatsanwaltschaft
beim Landgericht Berlin (dortiges Aktenzeichen: 78 Js 137/02) um einen Verstoß
gegen das Kunsturhebergesetz handelt." Der Paragraph betrifft das "Recht
am eigenen Bild", das nach Meinung des LKA bei den auf dem Plakat veröffentlichten
Polizeibeamten missachtet worden sei.
Es macht den Anschein, dass sich die Berliner Polizei sich ihrer Sache selber
nicht sicher ist, denn es gibt bisher kein faktisches Verbot des Plakates durch
Einstweilige Verfügung oder ähnliches. So versuchen sie die Provider
unter Druck zu setzen, die bisher dieses Spielchen der Berliner Polizei bereitwillig
mitmachen. Es ist schon reichlich merkwürdig, dass die Berliner Polizei
mit dem Argument des Rechts am eigenen Bild hausieren geht. Auf jeder Demonstration
sind Horden von Polizeibeamten unterwegs, die die TeilnehmerInnen abfilmen und
fotografieren und damit das Grundrecht auf Schutz des Persönlichkeitsrechts
faktisch außer Kraft setzen. Werden jedoch Polizeibeamte bei Prügeleinsätzen
fotografiert, werden "die Persönlichkeitsrechte der Beamten in nicht
hinnehmbarer Weise verletzt."
Das eindeutig als Karikatur zu erkennende Plakat soll auf die fragwürdigen
Methoden der Berliner Polizei aufmerksam machen, über Fahndungsplakate
an die Denunziationsbereitschaft der Bevölkerung zu appellieren. Schmackhaft
gemacht wird dies durch eine Belohnung von 500 Euro, die aber nur bei einer
Verurteilung bezahlt werden. Dies griff die AAB auf und spendiert 1000 Euro
bei einer Verurteilung eines der abgebildeten Beamten. Zu jedem Bild gebe es
Zeugen, die über den Hergang der Übergriffe berichten könnten.
Auch die Opfer seien bekannt.
Die grundsätzliche Fragwürdigkeit von Fahndungsplakaten sieht auch
die AAB ein und macht mit dem Plakat auf ihr eigentliches Anliegen aufmerksam:
Der Forderung nach Kennzeichnungspflicht für Beamte.
Verfahren gegen prügelnde Polizeibeamte werden in der Regel eingestellt,
weil angeblich die Identität der beteiligten Beamten nicht nachzuweisen
war. Häufig kommt es erst gar nicht zu Anzeigen gegen die Beamten, weil
die Opfer Angst vor der Rache der Beamten haben. In der Regel werden Anzeigen
gegen Polizeibeamte mit Anzeigen gegen den Antragsteller beantwortet. Auch wenn
es eindeutige Belege aufgrund von Zeugenaussagen, Fotos und Bildmaterial von
Journalisten gibt, führen diese eindeutigen Beweise zu keiner Verurteilung
der Schläger. Es wäre immerhin ein kleiner Fortschritt, wenn die vom
SPD/PDS Senat beschlossene Kennzeichnungspflicht auch wirklich umgesetzt würde.
Eine Forderung nach Kennzeichnungspflicht für Beamte ist aber nicht nur
für Berlin notwendig, sondern bundesweit und somit auch in NRW.
Ein Nachtrag:
Die erste Auflage von 4000 Plakaten der AAB waren im Nu weg und verklebt. Eine
neue aktualisierte Auflage soll es demnächst geben, die dann auch bundesweit
verteilt werden soll.
Eine ausführliche Dokumentation findet man unter
http://www.antifa.de
zu den Vorgängen
in Düsseldorf:
http://www.laubenburg.de
http://www.antifakok.de
www.terz.org - 29.10.2002