Staatliche
Armutsverwaltung
auf neuem Niveau
Der bürgerliche Staat, der
sich die Absicherung und Förderung der kapitalistischen
Mehrwertproduktion zur
ureigensten Aufgabe gemacht hat, hat bereits in seinen frühen
Anfängen die
Notwendigkeit erkannt, die durch Arbeitslosigkeit “aus ihrer gewohnten
Lebensbahn Herausgeschleuderten” (Marx) soweit zu erhalten, dass
sie für den
weiter bestehenden Arbeitsmarkt wichtige Funktionen wahrnehmen.
Zwangsarbeit kommt…
Eine Reservearmee von
ausgemusterten Arbeitsleuten eines bestimmten Alters und einer
bestimmten Zahl
muss verfügbar gehalten werden. Was Disziplin, Qualifikation und
Arbeitsbereitschaft anlangt, muss diese vom Staat garantiert sein,
damit die
Unternehmerschaft jederzeit auf diese zurückgreifen kann.
Die Nebeneffekte wie
Lohndruck, wie Angst der Noch-Arbeit-Habenden vor dem Pauperismus kann
man u.a.
zur Zeit bestens bei den Opel- und Karstadt-Beschäftigten
beobachten. Diese
halten an ihren kapitalistisch zugerichteten Arbeitsplätzen selbst
um den Preis
der rabiaten Verschlechterung ihrer Lohn- und Arbeitsbedingungen fest.
In den Frühzeiten des
Kapitalismus schufen die Staaten scharfe Gesetze, um die Vagabunden und
Pauper
kurz zu halten. Z. B. in England 1572: “Bettler ohne Lizenz und
über 14 Jahre
alt sollen hart gepeitscht und am linken Ohrlappen gebrandmarkt werden,
falls
sie keiner für zwei Jahre in Dienst nehmen will.” (MEW, Bd. 23, S.
761 ff.).
Und noch Ende des 18. Jahrhunderts ging es in Ludwig XVI.´s
Frankreich so zu:
“Jeder gesund gebaute Mensch vom 16. bis 60. Jahr, wenn ohne
Existenzmittel und
Ausübung einer Profession, soll auf die Galeeren geschickt
werden.” (a.a.O.)
Wie Marx anschließend feststellt: “So wurde das von Grund und
Boden gewaltsam
expropiierte, verjagte und zu Vagabunden gemachte Landvolk durch
grotesk-terroristische Gesetze in eine dem System der Lohnarbeit
notwendigen
Disziplin hineingepeitscht, -gebrandmarkt, -gefoltert.”(ebda.)
Umgang mit der aktuellen
Krise
<>Heutzutage kann im
wesentlichen auf außerökonomische unmittelbare Gewalt zwar
verzichtet werden,
doch das Ziel: eine wie bereits erwähnte halbwegs disziplinierte
und dem Bedarf
angemessene Arbeitsleuteschar, die das Arbeiten und pünktliche
Aufstehen nicht
verlernt hat, muss erhalten bleiben. Bei einem Minimum an finanziellem
Aufwand
seitens des Staates, versteht sich.
An diesem edlen Werk
beteiligen sich seit die Ausführungsbestimmungen für sog.
Ein-Euro-Jobs heraus
sind, auch diverse karitative und christliche Organsiationen. Diese
Organisationen, die oft ein breit
gefächertes Angebot von der Baby-Gruppe bis zum Senioren-Club
nebst Hospiz-Einrichtungen
so ziemlich alle Spielarten des täglichen Lebens bzw. seiner
negativen Seiten
im Programm haben, mussten in der Vergangenheit schon einen ziemlichen
Aderlass
an Personal verkraften bzw. umgekehrt die Zunahme an Aufgaben bei
gleichem oder
verringertem Personal hinnehmen.
Da kommen die Ein-Euro-Jobs
wie Geschenke des Himmels.
Doch schnöder Mammon bzw.
billiges Abgreifen von unqualifiziertem Personal ist von den
Beauftragten des
Herrn nicht vorgesehen. Da hat man schon einen gewissen Anspruch. Da
sei schon
der christliche Anspruch auf Nächstenliebe vor. Ganz zufällig treffen sich
die Kriterien, die z. B. das Diakonische Werk an die Personen und deren
Wirken
knüpft mit den Überlegungen, die die Nürnberger Agentur
angestellt haben:
Ziel der Initiative ist es,
so die Zentrale der BA:
- “Stabilisierung und
Gestaltung des Arbeitsmarktes im Übergang zum SGB II auch für
Arbeitslosenhilfebezieher
- Höhere Aktivierung von
Arbeitslosenhilfebeziehern
- Herstellung und Erhaltung
der Beschäftigungsfähigkeit”
Wichtig ist dem Staat bei
der neuen Umsetzung in Sachen Reservearmee:
- Die Schaffung von
Arbeitsgelegenheiten soll den regulären Arbeitsmarkt nicht
tangieren
- “Die Arbeiten dürfen nicht
privaten betriebswirtschaftlichen Zwecken dienen, also der Konkurrenz
auf dem
Waren- und Dienstleistungsmarkt” (zit. n. BfA,
Reg.Dir.NRW, Initiative f.
zus. Beschäftigung von Arbeitslosenhilfebeziehern, 3.2.3.2
Voraussetzungen
S.10).
- Die Schaffung von
Arbeitsgelegenheiten hat vor allem einen erzieherischen Zweck. So
sollen
hauptsächlich Jugendliche, die ausdrücklich vom Kapital
(noch) nicht gebraucht
werden, durch das Projekt ‚für aktiv’ als potenzielle
LohnarbeiterInnen bei der
Stange gehalten werden.
- Bisherige
ArbeitslosenhilfebezieherInnen, die zusätzliche
Arbeitsgelegenheiten bisher
ohne finanziellen Verlust ablehnen konnten, sollen dies nicht mehr
dürfen. Durch die Regelung,
mindestens drei Stunden
pro Tag zur Verfügung stehen zu können, ist der Kreis sehr
weit gefasst worden.
Denn so viel Zeit hat dann auch die allein erziehende arbeitslose
Mutter für
soziale Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
- Die Tätigkeitsfelder
(siehe ersten Spiegelstrich) sollen auch Bereiche umfassen, “die sonst
nicht in
diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden.” (a.a. O. S. 10).
D. h. Tätigkeitsbereiche,
die vor zwei, drei Jahren noch selbstverständlich wahrgenommen
wurden von
regulären Arbeitskräften in Altenheimen, Krankenhäusern,
Kindergärten etc. und
heute vom vorhandenen reduzierten Personal nicht mehr wahrgenommen
werden
können. Dies bedeutet: dieser Mangel an ausgeübten
Tätigkeiten – als solcher
schon lange erkannt – kann nun von Ein-Euro-Job-Leuten übernommen
werden.
So beklagte kürzlich eine
Sprecherin von ver-di Hessen das zunehmende Bestreben bei den
Trägern sozialer
Einrichtungen, “mit sogenannten Ein-Euro-Jobs reguläre
Arbeitsverhältnisse zu
vernichten und Langzeitarbeitslose auch ohne die erforderliche
Qualifikation
‚für lau’ anzuheuern.” (junge Welt 15.10.04)
Aber auch etwas Gutes soll
bei der geplanten Pflege von Kranken oder Armen für die so zur
Ein-Euro-Arbeit
Gepressten herausspringen: “Die Konfrontation mit Armut kann
gegebenenfalls zur
Entwicklung von Perspektiven für das eigene Leben führen.”
(aus: Initiative
für…, S. 8).
So trifft sich hier
staatliches Handeln mit der Fürsorge der Kirchen für die
“arbeitslosen
Menschen”. Denn wie heißt es so schön im Düsseldorfer
Positionspapier des
Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland: “So lange
die
Erwerbsarbeit die existentielle Grundlage für die Sicherung des
Lebensunterhalts, die soziale Integration und persönliche
Entfaltung des
Einzelnen ist, ist es Aufgabe einer sozial verpflichteten und gerechten
Wirtschaftsordnung (!), allen Frauen und Männern, die dies
brauchen und
wünschen, den Zugang und die Beteiligung an der Erwerbsarbeit zu
eröffnen.” Und
wenn man auf diese Weise billige Arbeitskräfte erhält, um so
besser.
Walter
www.terz.org -26.10.2004